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   BFH, 26.09.2007 - X B 51/07   

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https://dejure.org/2007,13363
BFH, 26.09.2007 - X B 51/07 (https://dejure.org/2007,13363)
BFH, Entscheidung vom 26.09.2007 - X B 51/07 (https://dejure.org/2007,13363)
BFH, Entscheidung vom 26. September 2007 - X B 51/07 (https://dejure.org/2007,13363)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Judicialis

    FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1; ; FGO § 116 Abs. 3 Satz 3; ; EStG § 7g

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 7g; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1
    Ansparrücklage; Kapazitätserweiterung

  • datenbank.nwb.de

    Bildung einer § 7g-Rücklage bei "wesentlicher" Kapazitätserweiterung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (2)

  • BFH, 17.11.2004 - X R 38/02

    Ansparrücklage eines Existenzgründers

    Auszug aus BFH, 26.09.2007 - X B 51/07
    Zum einen ist durch die BFH-Rechtsprechung bereits geklärt, dass die Ausdehnung des Unternehmensgegenstandes auf einen neuen Geschäftszweig und die "wesentliche" Kapazitätserweiterung der "Ingangsetzung des Geschäftsbetriebs" gleichzusetzen sind, die Bildung einer Rücklage i.S. des § 7g EStG somit nur in Fällen der verbindlichen Bestellung der geplanten Investitionen zulässig ist (vgl. BFH-Urteil vom 17. November 2004 X R 38/02, BFH/NV 2005, 846, unter II. 4. c).

    Während in ersterem Fall die Investitionsabsicht nicht glaubhaft gemacht werden muss, ist die Bildung der Rücklage nach § 7g EStG in Fällen der Betriebs- bzw. (wesentlichen) Kapazitätserweiterung nur zulässig, wenn die wesentlichen Betriebsgrundlagen bereits verbindlich bestellt sind (vgl. hierzu im Einzelnen Senatsurteil in BFH/NV 2005, 846).

  • BFH, 10.05.2002 - VII B 179/01

    NZB; grundsätzliche Bedeutung, Sicherung der Einheitlichkeit der Rspr.; offenbare

    Auszug aus BFH, 26.09.2007 - X B 51/07
    Die Darlegung der Klärungsbedürftigkeit verlangt u.a. auch eine Auseinandersetzung mit zu dieser Frage vertretenen Auffassungen in Rechtsprechung und Schrifttum sowie mit veröffentlichten Äußerungen der Verwaltung (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 10. Mai 2002 VII B 179/01, BFH/NV 2002, 1316).
  • BFH, 22.04.2008 - X B 231/07

    Nichtzulassungsbeschwerde: Rüge einer Verletzung des rechtlichen Gehörs

    Zu Recht weist der Beklagte und Beschwerdegegner (das Finanzamt) darauf hin, dass die Frage, ob eine Erweiterung des Absatzmarktes (Kapazitätserweiterung) eine wesentliche Erweiterung des Betriebs darstellt, durch die Rechtsprechung bereits geklärt ist (vgl. z.B. Senatsentscheidungen vom 19. September 2002 X R 51/00, BFHE 200, 343, BStBl II 2004, 184; vom 17. November 2004 X R 38/02, BFH/NV 2005, 846, und vom 26. September 2007 X B 51/07, BFH/NV 2007, 2284).
  • BFH, 11.02.2009 - VIII B 64/08

    Bedeutung des § 269 HGB für die Anwendung von § 7g Abs. 3 EStG

    Der Frage, unter welchen Voraussetzungen im Bereich des § 7g EStG eine Kapazitätserweiterung einer Betriebserweiterung gleichzusetzen ist, kommt keine grundsätzliche Bedeutung zu (vgl. BFH-Beschluss vom 26. September 2007 X B 51/07, BFH/NV 2007, 2284).
  • FG Rheinland-Pfalz, 19.06.2009 - 5 K 2428/07

    Voraussetzungen für die Bildung einer Ansparabschreibung

    Er ist weiterhin der Auffassung, dass im vorliegenden Fall eine sprunghafte Kapazitätserweiterung vorliege, so dass eine wesentliche Betriebserweiterung gegeben sei, mit der Folge, dass eine Bestellung für die Rücklagenbildung erforderlich sei (Verweis auf BFH-Beschluss vom 26. September 2007 X B 51/07).
  • FG München, 28.05.2008 - 10 K 1426/07

    Ansparrücklage nach Fahndungsmehrergebnis

    aa) Wären die im Rahmen der Ansparabschreibung geltend gemachten Investitionsgüter objektiv nur im Falle einer wesentlichen Betriebserweiterung verwendbar, kann von einer voraussichtlichen Anschaffung im Sinne des § 7g Abs. 3 EStG nach der Rechtsprechung des BFH nur ausgegangen werden, wenn die Investitionsgüter verbindlich bestellt worden sind (BFH-Urteile vom 12. Dezember 2007 X R 16/05, BFH/NV 2008, 559; vom 11. Juli 2007 I R 104/05, BStBl II 2007, 957; BFH-Beschlüsse vom 11. Februar 2008 VIII B 224/06, in [...]; vom 26. September 2007 X B 51/07, BFH/NV 2007, 2284).
  • FG München, 22.04.2008 - 13 K 966/06

    Ansparabschreibung: Nachweis bzw. Prognoseentscheidung hinsichtlich

    Die in der Phase der Betriebseröffnung geltenden strengeren Anforderungen an die Konkretisierung der vorgeblich geplanten Investitionen gelten gleichermaßen für den Fall, dass der Steuerpflichtige durch diese Investition seinen Unternehmensgegenstand auf einen weiteren Geschäftszweig ausdehnen will oder eine "wesentliche" Kapazitätserweiterung plant (vgl. BFH-Urteile vom 25. April 2002 IV R 30/00, BStBl II 2004, 182, unter II.3.b der Gründe; vom 12. Dezember 2007 X R 16/05, BFH/NV 2008, 228, unter II.3.a der Gründe; vom 14. Februar 2007 XI R 24/06, BFH/NV 2007, 1110, unter II.1.c der Gründe, als das BFH-Urteil auf Revision gegen das Urteil des FG Mecklenburg-Vorpommern vom 14. Dezember 2005 1 K 397/02; BFH-Beschluss vom 26. September 2007 X B 51/07, BFH/NV 2007, 2284; FG München Urteil vom 27. Februar 2007 13 K 1938/05, n.v., [...]).
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